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Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Umweltverantwortung ist ein zunehmend notwendiger Aspekt. Geplante Programme und Maßnahmen sind für die Zukunft sehr wichtig. Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) zielt darauf ab, bis 2050 einen vollständig kohlenstofffreien Gebäudebestand zu erreichen, und trägt damit direkt zu den Energie- und Klimazielen der EU bei.
HAUPTENERGIEVERBRAUCHER
Gebäude sind der größte Einzelenergieverbraucher in Europa. Der Gebäudesektor und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind daher von entscheidender Bedeutung für das Erreichen der globalen Energie- und Klimaziele. 85 % der Gebäude in der EU wurden vor dem Jahr 2000 gebaut, und davon weisen 75 % eine schlechte Gesamtenergieeffizienz auf. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden sind daher der Schlüssel zum Energiesparen, zur Senkung der Rechnungen für Bürger und kleine Unternehmen und zur Erreichung eines emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestands bis 2050. Diese und die folgenden Fakten zeigen, wie wichtig der Wohnungssektor für den Gesamtenergieverbrauch in der EU ist:
- Etwa 40 % der in der EU verbrauchten Energie wird in Gebäuden genutzt.
- Mehr als ein Drittel der energiebedingten Treibhausgasemissionen in der EU stammen aus Gebäuden.
- +/- 80 % der in EU-Haushalten verbrauchten Energie wird für Heizung, Kühlung und Warmwasser verwendet.

RECHTSRAHMEN
Um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, hat die EU einen Rechtsrahmen geschaffen, der die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU/2024/1275) und die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie (EU/2023/1791) umfasst. Zusammen fördern die Richtlinien politische Maßnahmen, die dazu beitragen werden:
- Erreichen eines hoch energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestands bis 2050.
- Schaffung eines stabilen Umfelds für Investitionsentscheidungen.
- Verbraucher und Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, fundiertere Entscheidungen zu treffen, um Energie und Geld zu sparen.
EPDB, DIE EUROPÄISCHE RICHTLINIE ÜBER DIE GESAMTENERGIEEFFIZIENZ VON GEBÄUDEN
Die Europäische Kommission hat eine Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) vorgeschlagen. Die Brandsicherheit wird in der neuen EPBD mehrmals erwähnt. Die wichtigste Information, die sich daraus ergibt, ist, dass energetische Renovierungsarbeiten untrennbar mit dem Begriff des Brandschutzes verbunden sind. Insbesondere ist festzustellen, dass die Installation größerer elektrischer Lasten und die Stromerzeugung, wie Wärmepumpen, Solaranlagen, Batterien und Ladestationen für Elektrofahrzeuge, besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Nach dem Gesetzgebungsverfahren wurde der endgültige Text am 12. April 2024 vom Rat angenommen. Der Text wurde am 8. Mai 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und trat 20 Tage danach in Kraft. Die Umsetzung von Renovierungsprojekten, die durch diese Überarbeitung gefördert werden, wird mit Fonds wie dem Konjunktur- und Resilienzfonds oder dem Sozialen Klimafonds sowie mit der traditionellen Finanzierung im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens synergetisch zusammenwirken.
Die nationalen Gebäudesanierungspläne (NBRP) enthalten Empfehlungen zur Umsetzung oder Verstärkung bestehender Regelungen. Nationale Inspektionssysteme für elektrische Anlagen sollten sich an den bestehenden nationalen Vorschriften für die Verkabelung orientieren und regelmäßige Inspektionen bestehender Anlagen sowie bei der Installation größerer elektrischer Geräte (Ladestation für Elektrofahrzeuge, Photovoltaikanlage, Wärmepumpe, Batteriespeichersystem) gewährleisten.
RENOVIERUNGSPASS
Um die korrekte Anwendung der Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren, wird im Folgenden ein Renovierungspass erstellt. Dabei handelt es sich um einen maßgeschneiderten Fahrplan für die tiefgreifende Renovierung eines bestimmten Gebäudes in einer maximalen Anzahl von Schritten, durch die die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes erheblich verbessert wird (Definition in Artikel 2.19).
Die Renovierungspässe werden mit den Berichten über die elektrischen Inspektionen verknüpft. Eine Möglichkeit ist, dies über das digitale Gebäudelogbuch (DBL) zu tun. Gemäß Artikel 12 Absatz 8 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der Renovierungspass im digitalen Gebäudelogbuch gespeichert wird oder über dieses abgerufen werden kann, sofern ein solches vorhanden ist, und elektrische Inspektionsberichte wurden als ein relevantes Merkmal des DBL identifiziert.
Dieser elektrische Inspektionsbericht bildet auch die Grundlage für die Information über elektrische Sicherheitsanforderungen in Anhang VIII.2.c. Unabhängige Module zu: v. Technische und Sicherheitsanforderungen an Materialien und Bauwerke.
Mehr über die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erfahren Sie hier.

ENGAGEMENT FÜR DIE UMWELT
Wir bei Top Cable glauben an die Notwendigkeit, auf die Umwelt zu achten. Deshalb haben wir verschiedene Maßnahmen ergriffen, um unsere energetischen Auswirkungen zu reduzieren. Sie alle sind Teil der #movingreen-Kampagne, über die Sie unter diesem Link weitere Einzelheiten erfahren können.